Bei jeder Reise, die bei uns gebucht wird, gelten unsere Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Unter anderem finden Sie darin ausführliche Informationen im Falle von Annullation und Umbuchung. Alle Details über den entstandenen Vertrag wie das Vertragsverhätnis, Beanstandungen und Haftung sind ebenfalls daraus zu entnehmen.
1.1 Vertrag
Let’s go Tours AG, Schaffhausen (nachfolgend «Let’s go Tours»), veranstaltet und vermittelt Reisen. Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Let’s go Tours, soweit Let’s go Tours als Veranstalterin oder Vertragspartnerin auftritt und diese AVRB Vertragsbestandteil sind. Erfolgt die Buchung über eine Buchungsstelle, handelt diese nur dann als Vertreterin von Let’s go Tours, wenn dies aus den Buchungsunterlagen ausdrücklich hervorgeht.
Melden Sie weitere Reiseteilnehmende an, stehen Sie für deren Vertragspflichten, insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein.
1.2 Fremdleistungen
Werden Reiseleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen durch Let’s go Tours lediglich vermittelt und bei der Buchung entsprechend als Fremdleistung ausgewiesen, gelten für diese Leistungen die Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. Dies gilt insbesondere für separat vermittelte Flugleistungen. In diesen Fällen tritt Let’s go Tours lediglich als Vermittlerin und nicht als Veranstalterin der betreffenden Leistung auf.
1.3 Sonderwünsche / Leistungsumfang
Massgebend für Umfang und Inhalt der vereinbarten Leistungen sind die Auftragsbestätigung und die darin bezeichneten Reiseleistungen. Sonderwünsche werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Let’s go Tours ausdrücklich bestätigt wurden. Für die rechtzeitige Anreise zum vereinbarten Ausgangspunkt der Reise sind Sie selbst verantwortlich, sofern diese Anreise nicht Bestandteil des gebuchten Arrangements ist.
Informationen, Bilder oder Beschreibungen von Leistungsträgern oder aus anderen Drittquellen sind nur verbindlich, wenn sie von Let’s go Tours ausdrücklich als Vertragsbestandteil bestätigt wurden.
Bei provisorischen Reservationen bleiben Preis- und Leistungsänderungen bis zur definitiven Buchungsbestätigung vorbehalten.
1.4 Änderungen / Umbuchungen
Für Änderungen, Umbuchungen und Namensänderungen durch den Reisenden gelten die Bestimmungen gemäss Ziff. 5.
1.5 Pass, Visa, Impfungen
Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie und Ihre Mitreisenden über die erforderlichen Reisedokumente verfügen und die geltenden Pass-, Visa-, Einreise-, Transit-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen erfüllen. Let’s go Tours bzw. Ihre Buchungsstelle informiert Sie im Rahmen der gesetzlichen Pflichten über die für Ihre Reise wesentlichen Bestimmungen. Da sich diese kurzfristig ändern können, sind sie vor Reiseantritt nochmals zu überprüfen.
Die bei der Buchung angegebenen Vor- und Familiennamen sowie Geburtsdaten müssen mit den Angaben im für die Reise verwendeten offiziellen Reisedokument übereinstimmen. Kosten und Nachteile aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben gehen zu Ihren Lasten.
Nachteile aus der Nichtbeachtung der für Sie geltenden Bestimmungen gehen zu Ihren Lasten, soweit Let’s go Tours ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat.
2.1 Prospektpreise / Reisepreis
Der zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem individuell ausgearbeiteten Angebot von Let’s go Tours. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, pro Person in Schweizer Franken. Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen und Preise.
2.2 Buchungsgebühren
Bei der Buchung eines Nur-Landarrangements erhebt Let’s go Tours eine Buchungsgebühr von CHF 60.– pro Person, maximal CHF 120.– pro Auftrag. Abweichende Bedingungen werden bei der jeweiligen Leistung oder auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
2.3 Beratung und Reservierung
Ihre Buchungsstelle kann für Beratung, Reservation und Bearbeitung eigene Gebühren erheben. Diese sind nicht Bestandteil des Reisepreises von Let’s go Tours.
2.4 Zahlungen
Sofern auf der Auftragsbestätigung keine abweichenden Zahlungsbedingungen aufgeführt sind, ist bei der Anmeldung bzw. nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises geschuldet. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Abreise fällig. Vorbehalten bleiben Leistungen, die aufgrund der Bedingungen der Leistungsträger bereits bei Buchung oder zu einem früheren Zeitpunkt vollständig bezahlt werden müssen.
Erfolgt eine fällige Zahlung trotz angemessener Nachfrist nicht, ist Let’s go Tours berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Reiseleistungen zu verweigern und die gemäss diesen AVRB anfallenden Annullationskosten geltend zu machen.
2.5 Preisänderungen vor Vertragsabschluss
Let’s go Tours behält sich vor, ausgeschriebene Preise, Leistungsbeschreibungen und Reiseprogramme bis zum Vertragsabschluss zu ändern. Massgebend sind die bei Vertragsabschluss bestätigten Leistungen und Preise.
2.6 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Let’s go Tours behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsabschluss zu erhöhen, wenn sich nachträglich Kosten erhöhen, die der Preisberechnung zugrunde liegen.
Dies gilt insbesondere bei:
– Tarifänderungen von Transportunternehmen, insbesondere aufgrund erhöhter Treibstoffkosten
– neu eingeführten oder erhöhten Steuern, Mehrwertsteuern, Tourismussteuern, staatliche Abgaben, Gebühren und Taxen, insbesondere Flughafen-, Sicherheits-, Hafen-, Einreise- oder Nationalparkgebühren
– staatlich verfügte Preiserhöhungen, soweit diese unmittelbar Auswirkungen auf die Kosten der gebuchten Reiseleistungen haben
– Wechselkursänderungen
Die Preiserhöhung berechnet sich nach der effektiv eingetretenen Erhöhung der betreffenden Kosten bzw. nach deren konkreter Auswirkung auf die gebuchten Reiseleistungen. Eine Preiserhöhung wird Ihnen spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin mitgeteilt.
Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte bei wesentlichen Vertragsänderungen zu.
3.1 Beanstandungen
Entspricht die Reise nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen oder weist sie einen Mangel auf, sind Sie verpflichtet, Let’s go Tours oder die örtliche Vertretung unverzüglich zu informieren und Abhilfe zu verlangen. Ist eine Abhilfe nicht möglich, ist der Mangel soweit möglich durch die örtliche Vertretung schriftlich bestätigen zu lassen.
3.2 Abhilfe
Falls Let’s go Tours bzw. die örtliche Vertretung bei einem nicht bloss geringfügigen Mangel nicht innerhalb einer den Umständen angemessenen Frist, spätestens jedoch innert 48 Stunden, eine angemessene Lösung anbietet, können Sie selbst für angemessene Abhilfe sorgen. Notwendige Kosten werden gegen Beleg im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistungen und der gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutet werden kann, ist Let’s go Tours bzw. die örtliche Vertretung vor weitergehenden Massnahmen unverzüglich zu kontaktieren, soweit dies möglich und zumutbar ist. Der Sachverhalt und die Beanstandungen sind soweit möglich schriftlich festzuhalten.
3.3 Geltendmachung
Beanstandungen sind Let’s go Tours innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich und unter Beilage der vorhandenen Belege und Bestätigungen mitzuteilen.
4.1 Allgemeine Haftung
Let’s go Tours haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die gehörige Erfüllung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Kann eine vereinbarte Leistung nicht oder nicht vertragsgemäss erbracht werden, bemüht sich Let’s go Tours, soweit möglich, um eine angemessene und gleichwertige Ersatzleistung.
Für Schäden oder Leistungsstörungen, die auf ein Verschulden des Reisenden, auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Handlungen von Dritten, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind, oder auf aussergewöhnliche und nicht vermeidbare Umstände zurückzuführen sind, haftet Let’s go Tours im gesetzlich zulässigen Umfang nicht. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind und nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, auf das Doppelte des Reisepreises beschränkt. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen und anwendbare internationale Übereinkommen.
4.2 Personenschäden
Für Personenschäden, die durch schuldhafte Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch Let’s go Tours oder beigezogene Leistungsträger verursacht werden, haftet Let’s go Tours im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Bei Flug-, Bahn-, Schiffs-, Bus- oder anderen Transportleistungen bleiben die anwendbaren nationalen und internationalen Haftungsbestimmungen und Haftungshöchstgrenzen vorbehalten.
4.3 Sachschäden
Für Sachschäden, die durch Let’s go Tours oder durch von Let’s go Tours beigezogene Leistungsträger schuldhaft verursacht werden, haftet Let’s go Tours im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Sachschäden, die nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, auf das Doppelte des Reisepreises beschränkt.
Soweit internationale Übereinkommen oder zwingende gesetzliche Bestimmungen abweichende Haftungsbeschränkungen oder Haftungshöchstgrenzen vorsehen, bleiben diese vorbehalten.
Für die sichere Aufbewahrung von Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, elektronischen Geräten und anderen Wertgegenständen sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich.
4.4 Besondere Veranstaltungen
Ausflüge, Aktivitäten oder Veranstaltungen, welche Sie am Ferienort direkt bei einem Drittanbieter buchen und die nicht Bestandteil des mit Let’s go Tours abgeschlossenen Reisevertrags sind, liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Let’s go Tours.
4.5 Reisegarantie
Let’s go Tours ist Teilnehmerin am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Die im Zusammenhang mit einer Pauschalreise einbezahlten Kundengelder sowie die Rückreise sind im Umfang der geltenden Bestimmungen abgesichert. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
4.6 Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, einen ausreichenden Versicherungsschutz für die mit Ihrer Reise verbundenen Risiken sicherzustellen, insbesondere für Annullation, Reiseabbruch, medizinische Kosten, Rücktransport und Reisegepäck.
4.7 Fluggepäck
Schäden, Verlust oder verspätete Zustellung von Fluggepäck sind unverzüglich bei der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen und entsprechend dokumentieren zu lassen (PIR - Property Irregularity Report). Die von der Fluggesellschaft bzw. den anwendbaren internationalen Bestimmungen vorgesehenen Meldefristen sind einzuhalten.
5.1 Annullation / Änderung / Umbuchung
Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise berechnen wir zur Aufwanddeckung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person. Bei massgeschneiderten Reisen, die speziell für Sie zusammengestellt wurden oder mehrere individuell kombinierte Reiseleistungen umfassen, beträgt die Bearbeitungsgebühr CHF 300.– pro Person.
Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr werden die gemäss Ziff. 5.2 anfallenden Annullationskosten sowie allfällige nicht rückerstattbare Kosten von Leistungsträgern verrechnet.
Annullationen, Änderungen und Umbuchungen sind Let’s go Tours bzw. Ihrer Buchungsstelle schriftlich mitzuteilen. Massgebend für die Berechnung der Annullationskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung während der üblichen Geschäftszeiten. Bei Eingang ausserhalb der Geschäftszeiten sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächstfolgende Werktag massgebend.
Änderungen und Umbuchungen innerhalb der geltenden Annullationsfristen können als Annullation mit gleichzeitiger Neubuchung behandelt werden.
5.2 Annullationskosten
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich den Abschluss einer ausreichenden Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung. Ob und in welchem Umfang Annullationskosten durch eine Versicherung übernommen werden, richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Versicherung. Unabhängig von einer bestehenden Versicherungsdeckung bleiben die gegenüber Let’s go Tours geschuldeten Annullationskosten durch Sie zu bezahlen.
Treten Sie weniger als 45 Tage vor dem Abreisedatum von der Reise zurück oder buchen Sie diese um, so werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises verrechnet:
45–31 Tage vor Abreise 30%
30–15 Tage vor Abreise 50%
14–8 Tage vor Abreise 80%
7–0 Tage vor Abreise 100%
Für Aufenthalte vom 15.12. bis 11.1., sowie sämtliche Rundreisen/Safaris in Afrika, Marokko, Madagaskar und auf den Azoren sowie alle massgeschneiderten Rundreisen:
90–46 Tage 50%
45–0 Tage 100%
Für bestimmte Destinationen, Hotels, Lodges, Rundreisen, Safaris, Flüge, Aktivitäten oder Reisedaten können abweichende oder strengere Annullationsbedingungen gelten. Diese werden auf dem Angebot oder der Auftragsbestätigung ausgewiesen und gehen den allgemeinen Annullationsbedingungen dieser AVRB vor. Bereits gekaufte, nicht rückerstattbare Permits oder vergleichbare Leistungen werden unabhängig vom Annullationszeitpunkt vollständig belastet, sofern dies bei der Buchung entsprechend ausgewiesen wurde. Für Flugleistungen gelten zusätzlich die Tarif-, Annullations- und Umbuchungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
5.2.1 Abweichende Annullationskosten
Auf dem Angebot oder der Auftragsbestätigung ausgewiesene abweichende Annullationsbedingungen gehen den allgemeinen Annullationsbedingungen dieser AVRB vor.
5.2.2 No-Show
Bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen zum Abflug, zur Abreise oder zum Beginn einer gebuchten Leistung (No-Show) werden grundsätzlich 100 % des betreffenden Reisepreises belastet. Allfällige Mehrkosten für eine nachträgliche Weiterreise gehen zu Ihren Lasten.
5.3 Ersatzperson
Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, können Sie Let’s go Tours eine geeignete Ersatzperson vorschlagen. Die Übertragung erfolgt unter Vorbehalt der organisatorischen Möglichkeiten, der Einreise- und Visabestimmungen sowie der Bedingungen der beteiligten Leistungsträger. Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen entsprechen. Der ursprüngliche Reisende und die Ersatzperson haften gemeinsam für den Reisepreis sowie die durch die Übertragung entstehenden Gebühren und Mehrkosten.
Brechen Sie die Reise aus persönlichen Gründen vorzeitig ab, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezogener oder nicht mehr stornierbarer Leistungen. Nicht bezogene Leistungen werden nach Möglichkeit vergütet, soweit Let’s go Tours dafür vom Leistungsträger eine Rückerstattung erhält. In dringenden Fällen unterstützt Let’s go Tours bzw. die örtliche Vertretung Sie soweit möglich bei der Organisation einer vorzeitigen Rückreise. Zusätzliche Kosten tragen Sie bzw. Ihre Versicherung, soweit Let’s go Tours die Ursache des Reiseabbruchs nicht zu vertreten hat.
7.1 Änderungen Transportleistungen
Muss eine Flug- oder andere Transportleistung aus nicht von Let’s go Tours zu vertretenden Gründen geändert werden, behält sich Let’s go Tours vor, insbesondere die Fluggesellschaft, den Flugzeugtyp, die Flugzeit, die Flugroute oder das Transportmittel zu ändern, soweit die Änderung für Sie zumutbar ist und der Gesamtcharakter der gebuchten Reise dadurch nicht wesentlich verändert wird.
Bei Änderungen des eingesetzten Flugzeugtyps oder der Fluggesellschaft können sich innerhalb der gebuchten Beförderungsklasse insbesondere Sitztyp, Sitzanordnung, Kabinenausstattung und weitere Komfortmerkmale ändern. Sofern nicht ausdrücklich als vertragliche Leistung bestätigt, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Ausstattung oder Ausgestaltung der gebuchten Beförderungsklasse.
Sitzplatzreservationen und Sitzplatzwünsche können nicht garantiert werden und können durch die Fluggesellschaft geändert werden.
7.2 Absage aus Gründen beim Reisenden
Let’s go Tours kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie durch Ihr Verhalten die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen oder gefährden oder wesentliche Vertragspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllen. Die finanziellen Folgen richten sich nach den Umständen, den vereinbarten Annullationsbedingungen und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
7.3 Unterbeteiligung
Für bestimmte Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Die für die jeweilige Reise geltende Mindestteilnehmerzahl sowie die Absagefrist werden bei der betreffenden Reise in der Ausschreibung, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Let’s go Tours die Reise innerhalb der angegebenen Frist absagen. In diesem Fall bemüht sich Let’s go Tours, Ihnen nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten.
Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf die angebotene Ersatzreise, werden Ihnen die für die abgesagte Reise geleisteten Zahlungen abzüglich einer Umtriebsentschädigung von CHF 100.– pro Person zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bleiben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.
7.4 Höhere Gewalt / aussergewöhnliche Ereignisse
Ereignisse höherer Gewalt oder andere aussergewöhnliche und nicht vermeidbare Umstände, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, kriegerische Ereignisse, erhebliche politische Unruhen, behördliche Massnahmen, Grenz- oder Luftraumsperrungen oder Streiks, können Auswirkungen auf die Durchführung einer Reise haben.
Für die Beurteilung der Durchführbarkeit einer Reise sind insbesondere die konkreten Verhältnisse am gebuchten Reiseziel, behördliche Anordnungen sowie die Reisehinweise des EDA und, soweit relevant, Empfehlungen der zuständigen Gesundheits- und lokalen Behörden massgebend.
Allgemeine Sicherheitsbedenken oder Ereignisse in einer weiteren Region, welche die konkrete Durchführung der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen für sich allein nicht zu einer kostenlosen Annullation oder Umbuchung.
Kann die gebuchte Reise aufgrund solcher Umstände nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, richten sich Änderungen, Annullationen und Rückerstattungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bereits entstandene, nachzuweisende und nicht rückerstattbare Aufwendungen von Let’s go Tours oder beigezogenen Leistungsträgern können, soweit gesetzlich zulässig, in Rechnung gestellt werden. Bei Flugleistungen bleiben zusätzlich die anwendbaren Bedingungen der Fluggesellschaften vorbehalten.
Die Verjährung von Ansprüchen gegen Let’s go Tours richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung empfehlen wir, sich an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche zu wenden. Die aktuellen Kontaktdaten sind auf der Website des Ombudsmans der Schweizer Reisebranche abrufbar.
Let’s go Tours bearbeitet die von Ihnen und Ihren Mitreisenden zur Verfügung gestellten Personendaten, soweit dies für Beratung, Buchung, Durchführung und Abwicklung der Reise, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für eigene Informationen und Angebote erforderlich ist.
Soweit dies für die Durchführung der Reise erforderlich ist, können Personendaten – einschliesslich von Ihnen mitgeteilter besonders schützenswerter Daten – an Leistungsträger wie Fluggesellschaften, Hotels, lokale Agenturen, Transportunternehmen und weitere Dienstleister im In- und Ausland sowie gegebenenfalls an Behörden weitergegeben werden. Dabei können Daten auch in Staaten bearbeitet werden, deren Datenschutzrecht keinen mit der Schweiz vergleichbaren Schutz gewährleistet.
Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Let’s go Tours unter letsgo.ch. Dort finden Sie weitere Informationen über die Bearbeitung Ihrer Personendaten und Ihre Datenschutzrechte.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVRB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Let’s go Tours ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Schaffhausen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.