Bei jeder Reise, die bei uns gebucht wird, gelten unsere Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Unter anderem finden Sie darin ausführliche Informationen im Falle von Annullation und Umbuchung. Alle Details über den entstandenen Vertrag wie das Vertragsverhätnis, Beanstandungen und Haftung sind ebenfalls daraus zu entnehmen.
1.1. Let’s go Tours AG veranstaltet für Sie Reisen. Im nachstehenden Vertragstext wird diese lediglich Let’s go Tours genannt. Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen und Let’s go Tours, wenn Sie direkt mit Let’s go Tours einen Vertrag abschliessen und wenn diese Bedingungen ausdrücklich als Vertragsbestandteil genannt werden. Ihre Buchungsstelle tritt nur dann rechtsgültig als Stellvertreterin von Let’s go Tours auf, wenn Ihnen dies im Vertrag und auf der Reisebestätigung ausdrücklich mitgeteilt wird. Andernfalls ist allein Ihre Buchungsstelle Ihre Vertragspartnerin.
1.2. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Ebenso ist der Versicherungsschutz von Let’s go Tours nicht anwendbar für diese Fremdleistungen. Bei allen von Let’s go Tours vermittelten Flugbilleten gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. Let’s go Tours ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und sie können sich daher nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen.
1.3. Sonderwünsche dürfen von Reisebüros nur entgegengenommen werden wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen in der Schweiz gelten. Wir verweisen auf das jeweilige Reiseprogramm. Sie müssen deshalb selber dafür besorgt sein, dass Sie sich zur im Reiseprogramm angegebenen Zeit am Abreiseort einfinden.
1.4. Wünschen Sie nach Vertragsabschluss eine Änderung der Namen der Reiseteilnehmer, des Reisedatums oder eine Umbuchung des Land- oder Flugarrangements vorzunehmen, so belasten wir Sie dafür mit einer Gebühr von CHF 100.– pro Person, ausser für Buchungen welche den Zeitraum vom 15.12. – 11.1. ganz oder teilweise beinhalten, für die die unter der Rubrik Annullationskosten erwähnten Bedingungen gelten. Für Annullationen/Umbuchungen gelangen die Annullationsbestimmungen gemäss Art. 5. zur Anwendung.
1.5. Pass, Visa, Impfungen
Im Let’s go Tours Prospekt finden Sie die allgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visumserfordernisse sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die Sie bei Einreise in das von Ihnen gewählte Ferienland berücksichtigen müssen. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse dennoch bei der Buchung, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Impfvorschriften und für die Mitführung der zur Einreise in das gewählte Ferienland berechtigenden Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
2.1. Prospektpreise
Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus den von
Let’s go Tours online publizierten Preisen (www.letsgo.ch), dem Prospekt, oder unseren individuell ausgearbeiteten Angeboten. Unsere Preise verstehen sich, wo nicht speziell erwähnt, pro Person in Schweizer Franken und als Barzahlungspreise. Bei Kreditkartenzahlung wird ein Aufpreis belastet.
Bei Pauschalarrangements werden die Preise auf das Abflugsdatum bezogen kalkuliert. Bei Saisonüberschreitungen (z.B. April/Mai) gelten die Preise gemäss Aufenthaltsdaten. Bei Baukastenarrangements und nur Landleistungen sind die Preise aufenthaltsbezogen.
2.2. Buchungsgebühren
Bei der Buchung eines «Nur-Landarrangements» (z.B. Unterkunft, Rundreise, ohne die im Pauschalpreis ausgeschriebene Flugvariante) erhebt Let’s go Tours eine Buchungsgebühr von CHF 60.– pro Person, maximal CHF 120.– pro Auftrag. Transfers sind nicht inbegriffen. Abweichende Bedingungen ersehen Sie aus dem Prospekt oder der Preisliste bei den entsprechenden Angeboten.
2.3. Beratung und Reservierung
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle, neben den im Prospekt erwähnten Preisen, zusätzlich Kostenanteile für die Reservierung und Bearbeitung gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüroverbandes erheben kann.
2.4. Zahlungen
Die Reisearrangements sind vor Antritt der Reise wie folgt zu bezahlen:
Eine Anzahlung von 30% des Pauschalpreises bei der Anmeldung, spätestens jedoch, nachdem Sie die Bestätigung der Anmeldung von uns erhalten haben.
Die Restzahlung spätestens 30 Tage vor Abreise.
2.5. LLet’s go Tours behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.
Für z.B. folgende Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den Let’s go Tours Prospekten und Preislisten angegebenen Preise zu erhöhen:
– Tarifänderungen von Transportunternehmen
(z.B. Treibstoffzuschläge)
– Neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen
(z.B. Abflugstaxen oder Nationalpark Gebühren)
– Staatlich verfügte Preiserhöhungen
(z.B. Mehrwertsteuer)
– Wechselkursänderungen
– plausibel erklärbare Druckfehler
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Totalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung gegen volle Rückvergütung Ihrer Zahlung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Sie können auch ein anderes von Let’s go Tours offeriertes Reisearrangement buchen. Let’s go Tours wird die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne Abzüge an den Preis anrechnen.
3.1. Entspricht die Reise nicht der Beschreibung im Let’s go Tours Prospekt oder der Auftragsbestätigung oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei Let’s go Tours oder der örtlichen Let’s go Tours Vertretung sofort unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von Let’s go Tours Vertretung vor Ort eine schriftliche Bestätigung verlangen.
3.2. Falls Let’s go Tours bzw. die örtliche Vertretung nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen durch Let’s go Tours ersetzt, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg. Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von der örtlichen Let’s go Tours Vertretung eine entsprechende Bestätigung verlangen. Die Let’s go Tours Vertretung ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen schriftlich festzuhalten.
3.3. Ihre Beanstandungen und die Bestätigungen der Let’s go Tours Vertretung müssen Sie innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich Let’s go Tours unterbreiten.
4.1. Let’s go Tours vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der lokalen Let’s go Tours Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
Die Höhe der Vergütung bleibt jedoch beschränkt auf das Doppelte des Preises, den Sie für das Reisearrangement bezahlt haben.
Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet Let’s go Tours nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche Let’s go Tours nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
4.2. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch Let’s go Tours oder durch ein von Let’s go Tours beauftragtes Unternehmen verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an Let’s go Tours abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus dem anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.
4.3. Let’s go Tours haftet für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschädigungen von Sachen entsteht und von Let’s go Tours oder von einem von Let’s go Tours beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z.B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen die für den Schaden Verantwortlichen an Let’s go Tours abtreten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings beschränkt auf das Doppelte des Preises, den Sie für das Reisearrangement bezahlt haben. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen etc) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summe beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.
4.4. Besondere Veranstaltungen
Ausserhalb des Reiseprogramms können am Ferienziel örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass die eine oder andere Veranstaltung aufgrund der besonderen lokalen Verhältnisse mit Risiken verbunden ist oder körperliche Voraussetzungen verlangt, die nicht jeder mitbringt. Bei Buchungen von lokalen Ausflügen am Ferienort, die nicht über die Let’s go Tours Vertretung erfolgen, kann Let’s go Tours keine Haftung übernehmen.
4.5. Reisegarantie
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.
4.6. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken den Abschluss einer Reiseversicherung (Annullation, Rückreisekosten, Reisegepäck, Unfalll usw.) sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben. Auskunft erteilt Ihnen Ihr Reisebüro.
5.1. Annullation / Änderung / Umbuchung der Reise durch Sie
Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise berechnen wir zur Aufwanddeckung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person. Bei massgeschneiderten Reisen, die speziell für Sie zusammengestellt wurden oder bei Reisen die mehrere Komponenten, wie z.B. verschiedene Safaris, Kilimanjarobesteigungen und Badeferien beinhalten, verdoppelt sich dieser Betrag weges des beträchtlichen Mehraufwandes. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gem. Ziff. 5.2.
5.2. Annullationskosten
Die in Rechnung gestellte Versicherungsprämie deckt das Annullierungsrisiko in Härtefällen. Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers und seines Reisepartners oder deren direkter Familienangehörigen. Der entsprechende Nachweis muss schriftlich erbracht werden, und dessen Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten. Krankheiten und Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservationsbestätigung bestanden, fallen nicht unter die Annullierungskosten-Versicherung. Treten Sie weniger als 45 Tage vor dem Abreisedatum von der Reise zurück (oder buchen diese um), und zwar aus einem Grund der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung oder durch eine durch Sie abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, so müssen Sie zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises bezahlen:
45 – 31 Tage vor Abreise 30%
30 – 15 Tage vor Abreise 50%
14 – 8 Tage vor Abreise 80%
7 – 0 Tage vor Abreise 100%
Für die Aufenthalte vom 15.12. bis 11.1., Rundreisen/Safaris in Afrika, Marokko und Madagaskar sowie für massgeschneiderte Rundreisen gelten folgende Bestimmungen:
90 – 46 Tage vor Abreise 50%
45 – 0 Tage vor Abreise 100%
Für bestimmte Hotels/Lodges/Rundreisen/Safaris und/oder bestimmte Daten gelten ausserdem verschärfte Annullierungsbestimmungen gemäss Vermerk in der Preislisten beim entsprechenden Produkt.
Ihre Buchungsstelle ist berechtigt zusätzliche Kostenanteile für deren Aufwände zu verrechnen. Einmal gekaufte Permits für Gorillatrackings können nicht mehr zurückgegeben werden und werden unabhängig vom Annullationszeitpunkt voll belastet.
Flüge: Es gelten die Annullations- oder Änderungsbestimmungen der Fluggesellschaft. Flüge unterliegen teilweise sehr strengen Annullations- und Umbuchungsbedingungen. Je nach Fluggesellschaft und Tarifart betragen diese bis zu 100 % ab Buchungszeitpunkt. Taxen und Zuschläge sind bei einigen Gesellschaften oder Tarifen nicht rückerstattbar.
5.2.1. Abweichende Annullierungskosten
Abweichende Annullierungskosten sind bei der jeweiligen Programmausschreibung, bzw. auf der Auftragsbestätigung zu finden.
5.3. Ersatzperson
Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekanntzugeben, die bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, so erhebt Let’s go Tours lediglich die Bearbeitungsgebühr. Der Eintritt einer Ersatzperson ist zulässig bei Reisen nach Übersee und in Ländern mit Visumspflicht nach Absprache mit Ihrem Reisebüro unter Vorbehalt der organisatorischen Möglichkeiten (Zeitdauer für die Einholung der Visa).
Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen, und es dürfen Ihrer Teilnahme an der Reise keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Eintritts einer Ersatzperson bleiben Sie Let’s go Tours gegenüber jedoch neben der Ersatzperson persönlich haftbar für die Bezahlung des Reisearrangements und allfälliger Gebühren.
5.4. Verzicht auf Anullierungskostenversicherung
Bei Vorliegen einer privaten Versicherungsdeckung kann der Reiseteilnehmer bei seinem Reisebüro eine Verzichtserklärung verlangen.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitg abbrechen, so kann Ihnen Let’s go Tours den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen jedoch nach Möglichkeit vergütet. In dringlichen Fällen (z. B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird die örtliche Let’s go Tours Vertretung soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
7.1. Für den Fall, dass das von Let’s go Tours verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen mit den vorgesehenen Flugzeugtypen zeitgerecht durchzuführen, behält sich Let’s go Tours vor, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten auszuführen.
7.2. Let’s go Tours ist berechtigt, eine Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Let’s go Tours Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück – weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten und weitere Schadenersatzforderungen.
7.3. Unterbeteiligung
Für alle von uns offerierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die Let’s go Tours vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Prospekten angebotenen Leistungen zwingen, kann Let’s go Tours die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen, zuzüglich einer Umtriebsentschädigung von CHF 100.– pro gebuchte Person. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7.4. Höhere Gewalt und Streiks
Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen), behördlichen Massnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von Let’s go Tours nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist Let’s go Tours befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von Let’s go Tours bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Schadenersatzforderungen gegen Let’s go Tours gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Let’s go Tours oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmans lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich, www.ombudsman-touristik.ch.
10.1. Ihre Daten
Let’s go Tours benötigt von Ihnen und allen Mitreisenden verschiedene persönliche Daten zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und verpflichten uns, Ihre Daten sicher aufzubewahren.
10.2. Übermittlung Ihrer Daten an Leistungsträger und Behörden
Wir werden Ihre Daten, soweit zur Abwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese befinden sich im Ausland, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl wir, wie auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten an Behörden weiterzuleiten.
10.3. Persönliche, schützenswerte Daten
Je nach gebuchten Leistungen übermitteln Sie uns persönliche Daten. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u.U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden an Leistungsträger für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.
10.4. Informationen über unsere Angebote/Programme
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst abzubestellen.
10.5. Durchsetzung von Rechten
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf Straftat.
10.6. Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten wünschen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich an Let’s go Tours, Vorstadt 33, CH-8201 Schaffhausen, www.letsgo.ch.
Im Verhältnis zwischen Ihnen und Let’s go Tours ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für Klagen gegen Let’s go Tours ist Schaffhausen.